Richtlinien für den Antrag auf Förderung bzw. Finanzierung im Sinne des § 3 der Satzung des Fördervereins vom 15.09.2021
Grundlegend: Jede Rechtsperson kann einen Antrag auf Förderung bzw. Finanzierung stellen. Eine Mitgliedschaft im Förderverein ist nicht zwingend Voraussetzung um eine Förderung zu erhalten.
- Der Antrag darf zu den Zwecken und Aufgaben des Vereins (§ 2 der Satzung) nicht im Widerspruch stehen.
- Der Antrag auf Fördermittel wird über die Website an den Vorstand des Fördervereins eingereicht.
- Der Antrag kann jederzeit, sollte jedoch mindestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung des Fördervereins, eingereicht werden.
- Im Antrag sind der/die Antragsteller/in, eventuelle UnterstützerInnen und der Zweck zu nennen.
- Das zu Fördernde ist wohl zu begründen und anfallende Kosten sind kenntlich zu machen. Eine Nachschubfinanzierung durch den Verein ist ausgeschlossen.
- Schlussbestimmungen: Die Entscheidung über Anträge auf Förderung sowie Änderungen dieser Richtlinien bleiben dem Vorstand des Vereins, gemäß § 6 der Satzung vorbehalten.

