Richtlinien zum Fördermittelantrag

Richtlinien für den Antrag auf Förderung bzw. Finanzierung im Sinne des § 3 der Satzung des Fördervereins vom 15.09.2021

Grundlegend: Jede Rechtsperson kann einen Antrag auf Förderung bzw. Finanzierung stellen. Eine Mitgliedschaft im Förderverein ist nicht zwingend Voraussetzung um eine Förderung zu erhalten.

  1. Der Antrag darf zu den Zwecken und Aufgaben des Vereins (§ 2 der Satzung) nicht im Widerspruch stehen.
  2. Der Antrag auf Fördermittel wird über die Website an den Vorstand des Fördervereins eingereicht.
  3. Der Antrag kann jederzeit, sollte jedoch mindestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung des Fördervereins, eingereicht werden.
  4. Im Antrag sind der/die Antragsteller/in, eventuelle UnterstützerInnen und der Zweck zu nennen.
  5. Das zu Fördernde ist wohl zu begründen und anfallende Kosten sind kenntlich zu machen. Eine Nachschubfinanzierung durch den Verein ist ausgeschlossen.
  6. Schlussbestimmungen: Die Entscheidung über Anträge auf Förderung sowie Änderungen dieser Richtlinien bleiben dem Vorstand des Vereins, gemäß § 6 der Satzung vorbehalten.